Der Einsatz der Lernsoftware in der Schule
Obwohl im Hessischen Lehrplan für die Sekundarstufe I am Gymnasium die Kreuzzüge Inhalt des Unterrichts sein sollen, ist es fraglich, ob das von mir untersuchte Spiel „Ritter Arthaud – Abenteuer im Heiligen Land“ im Unterricht eingesetzt werden könnte.
Meiner Meinung nach sprechen folgende Gründe dagegen:
1. Faktor Zeit: Im Lehrplan sind für das Thema Kreuzzüge etwa ein bis vier Unterrichtsstunden vorgesehen. Um das gesamte Spiel durchzuspielen, braucht man aber länger als vier Unterrichtsstunden.
2. Da es sich bei „Ritter Arthaud – Abenteuer im Orient“ nicht um eine Lernsoftware im üblichen Sinne handelt, sondern vielmehr um ein Spiel mit durativem Charakter, können keine einzelnen Passagen herausgenommen werden, die anschließend näher betrachtet werden können.
3. Allein QuickMove könnte als Informationsquelle für die Schüler dienen. Allerdings kommt man durch das QuickMove-Archiv ohne Probleme wieder in die Spielhandlung zurück*, was zu Ablenkungen von der eigentlichen Aufgabe führen kann.
4. Da es am Anfang nicht ganz klar ist, worum es im Spiel geht und auch während des Spiels nie die Hintergründe und Ursachen der Kreuzzüge deutlich werden, muss das Thema zunächst im Unterricht separat behandelt werden, da sonst der Bezug zum Unterricht fehlt.
Daher ist das Spiel „Ritter Arthaud – Abenteuer im Heiligen Land“, das man in die Kategorie Edutainment einordnen kann, meiner Meinung nach weniger für die Schule geeignet** sondern vielmehr für den privaten und ergänzenden Gebrauch nach der Schule.
* Man muss sogar erst das Spiel starten, um etwas in QuickMove nachschlagen zu können.
** Dort nur als ergänzendes spielerisches Mittel zur Vertiefung des Stoffes, wenn noch genügend Zeit übrig bleibt und die Räumlichkeiten es erlauben (z.B. Projektwoche zum Thema Lernsoftware).
Schuleinsatz